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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - 2 N 205.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7134
OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - 2 N 205.05 (https://dejure.org/2006,7134)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.2006 - 2 N 205.05 (https://dejure.org/2006,7134)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2006 - 2 N 205.05 (https://dejure.org/2006,7134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Annahme ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Ausgangsurteils im Baurecht; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils aufgrund des Eintritts bauplanungsrechtlicher materieller Legalität; Rechtmäßigkeit einer baurechtlichen ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7; ; BauGB § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; BauGB § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; ; VwVfGBbg § 51 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Beseitigungsanordnung; Errichtung eines Holzgebäudes im Außenbereich; Verfestigung/Erweiterung einer Splittersiedlung; nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage (Beschluss über die Aufstellung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestandsschutz nach Austausch der Bausubstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Kein weitergehender Bestandsschutz für Gebäude im Außenbereich in den neuen Bundesländern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 182
  • BauR 2007, 681
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 2.78

    Einsturz - Gebäude - Instandsetzungsarbeiten - Außergewöhnliches Ereignis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - 2 N 205.05
    Voraussetzung der Anwendung dieser Vorschrift ist, dass die Zerstörung weder vom Eigentümer bewirkt worden ist (vgl. Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Aufl. 2005, § 35 Rn. 104; Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand Dezember 2005, § 35 Rn. 114) noch ihre Ursache in dem baulichen Zustand des Gebäudes findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1981, BVerwGE 62, 32, 35).

    Maßgebend ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. März 1981, a.a.O.) nicht die subjektive Erkenntnis über den Zustand des Hauses als "Ereignis", sondern die Außergewöhnlichkeit, die zur Zerstörung des Hauses geführt hat.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - 2 N 205.05
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004, BVerfGE 110, 77, 83 = NJW 2004, 2510) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - 2 N 205.05
    Nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage, wie sie vom Kläger geltend gemacht werden, sind gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) in einem gesonderten Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen; je nach Lage des Falles kommt auch die Möglichkeit eines ermessensgebundenen Zweitbescheides in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992, NVwZ 1993, 476, 477).
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